Aktuelle Regelung zur Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
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Liebe Eltern,
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die Bayerische Staatsregierung hat am 29.06 2021 eine Verlängerung der 13. BayIfSMV bis 28.07.2021 beschlossen. Die entsprechenden Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang. Für die Grundschule relevant ist, dass die Bundesnotbremse zwar aufgehoben ist, bei uns trotzdem die Regelung vom 05.05.2021 in Bezug auf die Inzidenzzahlen wie folgt gilt:
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Inzidenzwert 0-50
·       voller Präsenzunterricht (d.h. ohne Mindestabstand)
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Inzidenzwert 50-165
·       Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand
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Inzidenzwert über 165
·       Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand nur für die Jahrgangsstufe 4, die Jahrgangsstufen 1-3 sind im Distanzunterricht
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Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass für SchülerInnen und Lehrkräfte die Maskenpflicht bei Einnahme des Sitzplatzes entfällt, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird.