ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass ab sofort auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Klassenzimmer bzw. bei schulischen Ganztagsangeboten und Mittagsbetreuungen nach Einnahme des Sitzplatzes verzichtet werden kann, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird. Diese Regelung gilt bei einer stabilen Inzidenzzahl unter 50. Die übrigen Regelungen gelten unverändert.