Liebe Eltern,

das Kultusministerium hat heute ein Betretungsverbot für die Kinder von Schulen und Betreuungseinrichtungen vom 16.03. – 19.04.2020 verhängt. Für Beschäftigte trifft das nicht zu.

Eine Notfallbetreuung wird angeboten, wenn beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und

·       die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,

·       die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,

·       die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch Institut (rki) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist, tagesaktuell abrufbar im Internet unter

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen (vgl. Allgemeinverfügung vom 06.03.2020).

Falls Sie zu dieser Gruppe gehören, bitten wir Sie, Ihr Kind am Montag, den 16.03.2020 um 7.45 Uhr in die Schule zu begleiten und geben Sie einen schriftlichen Nachweis über Ihre Tätigkeit von beiden Eltern (Arbeitsvertrag oder Beamtenurkunde) im Sekretariat ab.

Feldkirchen, den 13.03.2020

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Kremser

Konrektorin